Fehlermeldung: "RECHTLICH_UNZULAESSIGE_BEGRIFFE" - (gesetzlich unzulässige Begriffe)
Dieser Fehler tritt auf, wenn Begriffe in der Produktbeschreibung oder im Inhalt verwendet wurden, die auf otto.de nicht verwendet werden dĂĽrfen.
Zum Beispiel dĂĽrfen Begriffe wie: "Nickelfrei", "Veganes Leder", "Gots zertifizierte Bio-Baumwolle", "Oeko-Tex" Beispiel Fehlermeldung: "Begriff (Begriff): Webpelz, Treffer (Treffer): webpelz" nicht genannt oder das Produkt darf nicht in Deutschland verkauft werden.
Um das Problem zu lösen, sollten Fehler in der Produktbeschreibung erkannt und korrigiert werden.
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Quelle: Fehler und Lösung von OTTO bereitgestellt