💡 Wie wird man konform mit der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?

Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) für Nicht-Lebensmittelprodukte und gewährleistet den Verkauf sicherer Produkte an Käufer innerhalb der Europäischen Union.

Um diese Verordnung einzuhalten, müssen Verkäufer den Marktplätzen die erforderlichen Produktinformationen zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel Angaben zum Hersteller oder zum EU-Vertreter.

Jeder Marktplatz wird die Verkäufer darüber informieren, wie diese Daten gesammelt werden - entweder über sein Backoffice oder spezifische Attribute, die in Lengow verfügbar sind.

Lengow hat die entsprechenden Marktplatzleitfäden aktualisiert, sobald wir Einzelheiten darüber erhalten haben, wie Sie die GPSR-Informationen Ihrer Produkte teilen können. Die relevanten Links finden Sie unten.

Hinweis: Wenn ein Marktplatz nicht aufgeführt ist, bedeutet das, dass wir seine GPSR-Prozedur noch nicht erhalten haben.

Wir werden die Leitfäden weiterhin aktualisieren, sobald neue Informationen verfügbar werden. GPSR-Attribute können auch in Lengow erscheinen, nachdem ein automatisches Attribut-Update durchgeführt wurde, ohne dass der Marktplatz Anweisungen kommuniziert hat.

Zögern Sie nicht, Ihren Marktplatz-Kontomanager um weitere Einzelheiten zu ihrem GPSR-Verfahren zu bitten. 

Dieser Artikel wurde automatisch übersetzt. Bei Unsicherheiten bitten wir Sie, die Originalversionen auf Französisch oder Englisch zu konsultieren.

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