Gültig ab dem 13. Dezember 2024 zielt die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) darauf ab, den Verkauf sicherer Produkte an Käufer in der Europäischen Union zu gewährleisten. Die GPSR gilt für Nicht-Lebensmittelprodukte und für alle Vertriebskanäle.
Um diese Verordnung einzuhalten, müssen Verkäufer den Marktplätzen die notwendigen Informationen (Hersteller, Importeur usw.) zur Verfügung stellen. Jeder Marktplatz wird den Verkäufern mitteilen, wie sie diese Informationen sammeln werden: in ihrem Backoffice oder/und in spezifischen Attributen im Kanal-Feed.
Lengow wird den Leitfaden jedes Marktplatzes aktualisieren, sobald wir Einzelheiten darüber erhalten, wie Sie die GPSR-Informationen Ihrer Produkte senden können.